Fr 29. Jun 09:42:28 CEST 2012

woz: "Zuckerwasser fürs Komponieren"

Das Urheber- und Verwertungsrecht sind im Umbruch. Während die angelsächische Gesetzgebung das "Copyright" kennt, gibt es im "alten Europa" zwei Konzepte: Die unveräußerlichen Rechte des Urhebers (der Urheber ist und bleibt der Urheber), und die Verwertungsrechte; für letztere erhält der Urheber von einem Nutzer (etwa einem Verlag) Geld. Dann darf der Verlag das Werk für eine bestimmte Zeit, in einem bestimmten Gebiet, auf bestimmte Weise vervielfältigen und verkaufen.

Wie ist das Urheber- und Verwertungsrecht entstanden? Wie hat es sich — hinter der Technik herhinkend — entwickelt? Nina Scheu blickt für Die Wochenzeitung auf die Geschichte des Urheberrechtes zurück: Zuckerwasser fürs Komponieren, woz (25)

"Der verhältnismässig hohe Aufwand an Zeit, Lebensenergie und Kreativität für die Entstehung eines Kunstwerks wird also — wie beim Brot — von jenen bezahlt, die es konsumieren: über CD-Preise, Reprografieentschädigungen, Leerträgervergütungen. Anders als beim Mäzenatentum früherer Zeiten verteilt sich so die Bezahlung der Kunst auf all jene, die dank der technischen Entwicklung die Produkte viel leichter konsumieren können als zur Zeit eines Marcus Martialis oder noch vor Johannes Gutenberg."

Eine kritische Hinterfragung des Wortes "Raubkopie" fehlt mir leider.

Posted by osti | Categories: Reading