woz: "Zuckerwasser fürs Komponieren"
Das Urheber- und Verwertungsrecht sind im Umbruch. Während die angelsächische
Gesetzgebung das "Copyright" kennt, gibt es im "alten Europa" zwei Konzepte:
Die unveräußerlichen Rechte des Urhebers (der Urheber ist und bleibt der
Urheber), und die Verwertungsrechte; für letztere erhält der Urheber von einem
Nutzer (etwa einem Verlag) Geld. Dann darf der Verlag das Werk für eine
bestimmte Zeit, in einem bestimmten Gebiet, auf bestimmte Weise
vervielfältigen und verkaufen.
Wie ist das Urheber- und Verwertungsrecht entstanden? Wie hat es sich — hinter
der Technik herhinkend — entwickelt? Nina Scheu blickt für
Die
Wochenzeitung auf die Geschichte des Urheberrechtes zurück:
Zuckerwasser fürs Komponieren, woz (25)
"Der verhältnismässig hohe Aufwand an Zeit, Lebensenergie und Kreativität für
die Entstehung eines Kunstwerks wird also — wie beim Brot — von jenen bezahlt,
die es konsumieren: über CD-Preise, Reprografieentschädigungen,
Leerträgervergütungen. Anders als beim Mäzenatentum früherer Zeiten verteilt
sich so die Bezahlung der Kunst auf all jene, die dank der technischen
Entwicklung die Produkte viel leichter konsumieren können als zur Zeit eines
Marcus Martialis oder noch vor Johannes Gutenberg."
Eine kritische Hinterfragung des Wortes "Raubkopie" fehlt mir leider.
Posted by osti
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